Kleinunternehmer-Check 2026

Prüfe in 30 Sekunden, ob du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG weiter anwenden kannst. Aktuelle Schwellen: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufend.

Deine Umsatzdaten

Alle Angaben als Brutto-Umsatz inkl. USt (falls erhoben). Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Gesamtumsatz nach §19 UStG.

Kleinunternehmerstatus zulässig

Beide Umsatzgrenzen sind eingehalten (Vorjahr ≤ 25.000 €, laufend ≤ 100.000 €). Du kannst die Kleinunternehmerregelung weiterhin anwenden. Beachte: Als Kleinunternehmer verzichtest du auf den Vorsteuerabzug.

Relevante Schwellenwerte 2026

Vorjahresumsatz (Grenze)
25.000 €
Laufendes Jahr (Harte Grenze)
100.000 €
Bindungsfrist bei Verzicht
5 Jahre

Geltende Schwellen nach §19 UStG (Jahressteuergesetz 2024, ab 01.01.2025).

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SaaS Rebels fügt automatisch den korrekten Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG in deine Rechnungen ein.

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Was hat sich 2025 geändert? (§19 UStG Reform)

Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Kleinunternehmerregelung grundlegend reformiert. Seit dem 01.01.2025 gelten neue Umsatzgrenzen:

  • Vorjahresumsatz: Bis 25.000 € (vorher 22.000 €) — entscheidend für das Folgejahr
  • Laufendes Jahr: Bis 100.000 € (vorher 50.000 €) — Überschreitung führt zum sofortigen Wechsel
  • EU-weite Regelung: Neu seit 2025 — Kleinunternehmer können die Regelung auch in anderen EU-Staaten nutzen

Die 100.000 €-Grenze ist eine harte Grenze: Sie wirkt automatisch ohne Finanzamt-Meldung. Mehr dazu: Kleinunternehmerregelung 2026 — lohnt sich der Verzicht?

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbstständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Die Regelung soll kleine Betriebe von Bürokratie entlasten.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?

Ab 2025 gilt: Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht übersteigen (bis 2024: 22.000 €). Zusätzlich gibt es eine harte Jahresgrenze von 100.000 € für das laufende Jahr (bis 2024: 50.000 €). Beide Grenzen beziehen sich auf den Brutto-Gesamtumsatz.

Was passiert bei Überschreitung im laufenden Jahr?

Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €-Grenze, bist du ab diesem Zeitpunkt sofort zur Regelbesteuerung verpflichtet — ohne Wartefrist bis zum nächsten Jahr. Du musst alle Rechnungen ab dem Überschreitungszeitpunkt mit Umsatzsteuer ausstellen und das Finanzamt informieren.

Kann ich zurück zum Kleinunternehmer wechseln?

Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hast (§19 Abs. 2 UStG), bist du für 5 Kalenderjahre daran gebunden. Erst danach kannst du zurückwechseln — vorausgesetzt, deine Umsätze liegen wieder unter den Grenzen. Bei erzwungenem Wechsel (Umsatzgrenze überschritten) gilt die 5-Jahres-Regel nicht.

Kostenlos

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Aktuell

Berücksichtigt die reformierten §19-UStG-Schwellenwerte ab 01.01.2025 (Jahressteuergesetz 2024).

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