Changelog

Alle Neuigkeiten und Verbesserungen auf einen Blick.

v1.39.5Fix

Aufträge stehen wieder im richtigen Reiter — auch nach einem Storno

Rechnungen

In der Auftragsübersicht konnte ein Auftrag im falschen Reiter hängenbleiben — zum Beispiel weiter unter "Abgeschlossen", obwohl du die Schlussrechnung längst storniert oder den Entwurf verworfen hattest. Der Reiter richtet sich ab jetzt immer nach den Rechnungen, die tatsächlich zum Auftrag gehören.

Was du direkt merkst

  • Der Reiter stimmt sofort: Stornierst du die Schluss- oder Restrechnung oder verwirfst du ihren Entwurf, rutscht der Auftrag im selben Moment zurück zu "Offen" bzw. "Teilweise berechnet" — du musst nichts anstoßen und nicht warten.
  • Liste und Auftragsseite sagen dasselbe: Das Abzeichen auf der Auftragsseite und der Reiter in der Übersicht können nicht mehr auseinanderlaufen.
  • "Teilweise berechnet" heißt jetzt wirklich berechnet: Ein Auftrag landet dort erst, wenn mindestens ein Abschlag ausgestellt ist. Ein noch unfertiger Entwurf zählt nicht mehr mit — passend zur Spalte "Fakturiert" daneben, die dann ja auch noch auf 0,00 € steht.
v1.39.4Fix

Retainer-Abrechnung rechnet jetzt ohne Umsatzsteuer für Kleinunternehmer

Rechnungen

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt und aus einem Retainer eine Rechnung für einen Monat oder ein Quartal erzeugst, steht darauf jetzt keine Umsatzsteuer mehr. Bisher setzte genau dieser eine Weg pauschal 19 % an — auch bei dir, obwohl du gar keine Umsatzsteuer ausweisen darfst.

Was du direkt merkst

  • Retainer-Rechnung passt zu deiner Einstellung: Der Beleg übernimmt jetzt denselben Steuersatz wie jede andere Rechnung, die du bei uns schreibst — bei Kleinunternehmern also keinen.
  • Kein Steuerbetrag, den du sonst wirklich zahlen müsstest: Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf einen Beleg schreibt, schuldet sie dem Finanzamt allein deshalb, weil sie dort steht. Genau das kann hier nicht mehr passieren.
  • Auch der richtige Satz statt immer 19 %: Wenn du regelbesteuert bist und einen abweichenden Satz hinterlegt hast (zum Beispiel 7 %), gilt jetzt dein Satz statt der Vorgabe.

Alle anderen Wege, auf denen eine Rechnung entsteht, waren nicht betroffen. Bereits erzeugte Retainer-Rechnungen gibt es nicht — du musst also nichts nachträglich korrigieren.

Rechtliche Basis: § 19 UStG, § 14c Abs. 2 UStG.

v1.39.4Fix

Skonto in der E-Mail folgt dem Beleg — auch wenn du später umstellst

Rechnungen

Wenn du eine abgeschlossene Rechnung erneut verschickst, nachdem du deine Steuereinstellungen geändert hast, rechnet der Skonto-Hinweis in der E-Mail jetzt genau so wie die angehängte Rechnung.

Was du direkt merkst

  • Ein Betrag pro Sendung: Skontobetrag und Endbetrag im E-Mail-Text stimmen mit der angehängten Rechnung überein. Vorher konnte der E-Mail-Text mit deinen heutigen Einstellungen rechnen, während der Anhang den Stand vom Rechnungsabschluss zeigte — dein Kunde bekam zwei verschiedene Zahlen.
  • Betroffen war der Wechsel: Hast du nach dem Abschluss einer Rechnung die Kleinunternehmerregelung an- oder abgeschaltet oder deinen Steuersatz geändert, gingen E-Mail und Beleg auseinander. Ohne Änderung waren beide schon vorher gleich.
  • Dein Beleg war immer korrekt: Die angehängte Rechnung hat von Anfang an mit dem Stand gerechnet, der beim Abschluss festgehalten wurde. Falsch war nur der Text daneben.

Alte Rechnungen bleiben so, wie du sie ausgestellt hast — eine spätere Umstellung ändert daran nichts, weder auf dem Beleg noch in der E-Mail.

Rechtliche Basis: § 19 UStG, GoBD 2019.

v1.39.2Fix

Kleinunternehmerregelung ist von Anfang an aktiv — egal, womit du startest

Rechnungen

Wenn du neu bei uns anfängst, ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG voreingestellt — und zwar unabhängig davon, was du zuerst machst. Bisher hing das davon ab, womit du eingestiegen bist: Wer zuerst die Einstellungen öffnete oder ein Angebot schrieb, bekam sie richtig gesetzt. Wer dagegen direkt mit einer Rechnung, einer Stornorechnung oder dem Einrichten einer eigenen Domain loslegte, bei dem war sie aus — und auf allen folgenden Belegen stand Umsatzsteuer, die er gar nicht ausweisen darf.

Was du direkt merkst

  • Der richtige Steuerstatus ab dem ersten Beleg: Du musst nicht mehr daran denken, vor der ersten Rechnung in die Einstellungen zu schauen.
  • Das gewohnte Kürzel vor der Rechnungsnummer: Wer als Erstes eine eigene Domain einrichtete, bekam Nummern wie „R260001" statt „RE260001". Neue Konten starten jetzt überall gleich.
  • Kein Fehlstart mehr bei gleichzeitigem Arbeiten: Wer in zwei Tabs zeitgleich loslegt, sieht keine Fehlermeldung mehr beim ersten Finalisieren.

Wenn du deinen Steuerstatus bewusst umgestellt hast, bleibt deine Einstellung unverändert — geändert wurde nur, wie neue Konten anfangen.

Rechtliche Basis: § 19 UStG.

v1.39.1Fix

Ein begonnener Auftragsabschluss lässt sich wieder verwerfen

Rechnungen

Wenn du für einen Auftrag eine Schluss- oder Restrechnung vorbereitet hast, sie dann aber doch anders aufsetzen willst, sitzt du ab jetzt nicht mehr fest. Der begonnene Entwurf lässt sich verwerfen, und der Auftrag ist danach wieder ganz normal abrechenbar.

Was du direkt merkst

  • Der Auftrag bleibt nicht als abgeschlossen hängen: Bisher galt er in dem Moment als abgeschlossen, in dem der Entwurf entstand — auch wenn nie etwas beim Kunden ankam. Weitere Abschläge waren damit gesperrt.
  • Ein Klick statt Sackgasse: Auf dem Entwurf steht jetzt „Entwurf verwerfen". Danach landest du wieder auf dem Auftrag und kannst neu abrechnen.
  • Deine bisherigen Abschläge bleiben unangetastet: Alles, was du dem Kunden schon geschickt hast, bleibt genau wie es ist und wird bei der nächsten Schlussrechnung wieder korrekt abgezogen.
  • Keine Stornorechnung im Weg: Ein Entwurf war nie beim Kunden, also entsteht auch nichts, das storniert werden müsste — dein Nummernkreis bleibt lückenlos.

Verwerfen geht nur bei Entwürfen. Sobald du eine Rechnung ausgestellt hast, gilt weiterhin der Weg über die Stornorechnung.

Rechtliche Basis: § 14 UStG, GoBD 2019.

v1.39.1Fix

Verschickte Rechnungen ändern sich nicht mehr nachträglich

Rechnungen

Wenn du eine bereits verschickte Rechnung erneut öffnest, siehst du jetzt genau das Dokument, das dein Kunde bekommen hat. Bisher wurde sie beim Öffnen mit deinen heutigen Angaben neu aufgebaut — wer nach dem Versand aus der Kleinunternehmerregelung herausgewachsen ist, umgezogen ist oder die Bankverbindung gewechselt hat, bekam alte Rechnungen mit den neuen Daten zurück.

Was du direkt merkst

  • Der Umsatzsteuer-Ausweis bleibt stehen, wie er war: Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer bleibt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer — samt dem Hinweis nach § 19. Auch dann, wenn du inzwischen mit Umsatzsteuer abrechnest. Und umgekehrt.
  • Firmenname, Anschrift, Steuernummern und Bankverbindung stimmen mit dem Versand überein: Ziehst du um oder wechselst die Bank, ändert das deine neuen Rechnungen — nicht die alten.
  • Der Kundenblock bleibt der von damals: Benennt sich dein Kunde um oder zieht er weg, steht auf der alten Rechnung weiterhin die Anschrift, an die sie ging.
  • Überall gleich: beim Herunterladen, im E-Mail-Anhang und im Datenexport. Drei Wege, ein Dokument.

Verschickt wird die E-Mail natürlich weiterhin an die aktuelle Adresse deines Kunden — nur der Beleg im Anhang ist der von damals.

Bei älteren Rechnungen

Für Rechnungen, die vor dieser Änderung entstanden sind, wurde dein damaliger Umsatzsteuer-Status nicht mitgespeichert. Dort greift weiterhin dein aktueller Stand. Firmenname, Anschrift, Steuernummern und Bankverbindung stimmen aber auch bei diesen Rechnungen ab sofort wieder mit dem Versandzeitpunkt überein.

Rechtliche Basis: § 147 AO, GoBD 2019.

v1.39.1Fix

Skonto: E-Mail und angehängte Rechnung nennen denselben Betrag

Rechnungen

Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst und eine Rechnung mit Skonto verschickt hast, konnte im E-Mail-Text ein anderer Skontobetrag stehen als auf der angehängten Rechnung. Dein Kunde bekam in einer Sendung zwei verschiedene Zahlen. Das ist behoben.

Was du direkt merkst

  • Ein Betrag pro Sendung: Skontobetrag, Skontobasis und der zu zahlende Endbetrag stimmen in der E-Mail und auf der angehängten Rechnung überein. Vorher rechnete der E-Mail-Text mit 19 % Umsatzsteuer, obwohl du als Kleinunternehmer:in gar keine ausweist.
  • Auch bei 7 %: Arbeitest du mit dem ermäßigten Steuersatz, stimmen E-Mail und Beleg ebenfalls wieder überein — auch dieser Fall war betroffen.
  • Dein Beleg war immer korrekt: Falsch war nur der Text in der E-Mail. Die angehängte Rechnung, die dein Kunde bekommt und die du aufbewahrst, hat von Anfang an richtig gerechnet.

Betroffen waren Rechnungen, bei denen du Skonto auf einzelne Positionen und auf den Bruttobetrag gewährst. Bei Skonto auf die gesamte Rechnung stimmten beide Zahlen schon vorher.

Rechtliche Basis: § 19 UStG.

v1.39.0Feature

Deine Kunden sehen jetzt, wo sie im Auftrag stehen — ohne dass du es erklären musst

Rechnungen

Bisher stand auf einer Abschlagsrechnung nur der Betrag dieser einen Rate. Dein Kunde konnte daraus nicht erkennen, ob 4.800 € ein Drittel oder ein Zehntel des Auftrags sind — und fragte nach. Ab jetzt trägt jede Abschlagsrechnung einen kurzen Kasten über den Positionen, der genau das beantwortet.

Was du direkt merkst

  • Drei Zahlen, die die Rückfrage überflüssig machen: Auftragssumme, was mit dieser Rechnung insgesamt berechnet ist, und was noch offen bleibt. Dazu der Auftragstitel, damit klar ist, wozu die Rechnung gehört.
  • Es bleibt eine Übersicht, keine Abrechnung: Fällig ist weiterhin nur der Betrag dieser Abschlagsrechnung, und der Kasten sagt das auch ausdrücklich. Abgezogen und verrechnet wird erst im Abschlussdokument.
  • Was einmal raus ist, bleibt wie es war: Die Zahlen frieren beim Finalisieren ein. Korrigierst du später die Auftragssumme oder benennst den Auftrag um, bekommt dein Kunde beim erneuten Herunterladen trotzdem exakt das Dokument, das er erhalten hat. Das gilt auch für das Archiv in deinem Datenexport.
  • Nur dort, wo er hingehört: Auf der Rest- und der Schlussrechnung erscheint der Kasten nicht. Dort gelten eigene, gesetzlich vorgeschriebene Regeln für den Umgang mit bereits berechneten Beträgen.

Du musst nichts umstellen. Der Kasten erscheint auf Abschlagsrechnungen, die du ab jetzt erzeugst; bereits verschickte Rechnungen bleiben unverändert.

Rechtliche Basis: § 14 Abs. 5 S. 2 UStG, § 147 AO, GoBD 2019.

v1.38.2Verbesserung

Klarer geregelt: Was wir leisten — und was du vor dem Rechnungsversand prüfst

Rechnungen

Zum 23. September 2026 gelten neue AGB. Zwei neue Absätze halten fest, was SaaS Rebels leistet — und welche Prüfung vor dem Versand bei dir bleibt. Am Funktionsumfang, an den Preisen und an der Datenverarbeitung ändert sich nichts.

Was du direkt merkst

  • Wir sind dein Werkzeug, nicht dein Steuerberater: Berechnungen, Vorbelegungen und Hinweistexte in den Tools sind allgemeine Hilfestellung — keine auf deinen Fall bezogene Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Einordnung deines Sachverhalts bleibt bei dir bzw. deinem Steuerberater.
  • Du prüfst das fertige Dokument vor dem Versand: Bei Schluss- und Restrechnungen vor allem darauf, ob alle bereits erhaltenen Abschläge vollständig abgezogen sind. Steht dort zu viel Umsatzsteuer, schuldest du sie dem Finanzamt — auch wenn sie nur versehentlich draufsteht.
  • Der Hinweis steht jetzt dort, wo das Dokument entsteht: Beim Erstellen einer Abschlags- oder Schlussrechnung siehst du die Prüf-Erinnerung direkt im Abrechnen-Dialog, nicht nur im AGB-Text.

Warum wir das ergänzen

Die Tools rechnen dir die Abschläge und den Restbetrag automatisch aus und lassen eine Schlussrechnung gar nicht erst zu, wenn die Abzüge nicht aufgehen. Das fängt viel ab, aber nicht alles: ob die eingegebenen Beträge und Steuersätze inhaltlich stimmen, kann dir keine Software abnehmen. Die neuen Absätze sagen ehrlich, wo diese Grenze verläuft — und was das im Streitfall bedeutet.

Wann das wirksam wird

Die neue Fassung ist auf den 23.09.2026 datiert — sechs Wochen Vorlauf, wie in § 11 (6) der AGB zugesagt. Du bekommst dazu eine E-Mail und siehst einen Hinweis in der App mit Frist und Widerspruchs-Link. Ab dem 23.09. wirst du beim Login einmal um aktive Bestätigung gebeten; „Später" verschiebt das einmal pro Sitzung.

Rechtliche Basis: § 14 UStG, § 14c UStG, Abschnitt 14.8 UStAE, § 254 BGB, StBerG, RDG.

v1.38.2Fix

Angebote lassen sich wieder finalisieren — mit fester Nummer

Rechnungen

Wolltest du ein Angebot verbindlich rausschicken, ist der Klick auf „Finalisieren" jedes Mal mit einem Serverfehler abgebrochen — das Angebot blieb im Entwurf hängen und bekam nie eine Angebotsnummer. Das ist behoben.

Was du direkt merkst

  • Finalisieren geht durch: Dein Angebot wechselt auf „Versendet" und bekommt seine feste Angebotsnummer.
  • Der Kunde steht direkt dran: Name und Firma sind nach dem Finalisieren sofort in der Übersicht sichtbar, ohne die Seite neu zu laden.
  • Der Weg zur Rechnung ist wieder offen: Aus einem finalisierten Angebot machst du wie vorgesehen mit einem Klick eine Rechnung.

Deine bestehenden Entwürfe sind unverändert erhalten — finalisiere sie einfach erneut, jetzt klappt es.